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Urteil: Sitzplatzzuweisung im Flugzeug

FlugzeugWer zuletzt kommt, muß nehmen was übrig ist. Auch, wenn man zu zweit ist oder gar als Familie reist, bedeutet das nicht, dass man im Flieger Anspruch auf Sitzplätze nebeneinander hat. So entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 50 C 18568/01). Pauschalreisende, die ein Paar sind oder gar eine Familie, haben keinen Anspruch auf nebeneinanderliegende Sitzplätze.

Es ging um eine Familie mit zwei Kindern im Alter von fünf und acht Jahren. Sie waren getrennt voneinander im Flugzeug platziert worden, weil nur diese Plätze noch frei waren. Der Vater verklagte daraufhin die Fluggesellschaft und bekam Unrecht. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Eincheckens vergeben. Wer also zu spät kommt, muss nehmen was übrig ist.

Geschrieben von Reiseblogger am 29. November 2006 abgelegt unter Reiserecht.

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